Dienstleistungsvertrag
DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
EnergieCheckAustria
AR Ausgabenrunter
Vertragspartner
Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen AR Ausgabenrunter, Modecenterstraße 22, 1030 Wien, Österreich, erreichbar unter office@ausgabenrunter.at sowie telefonisch unter +436641717082, und dem Kunden, dessen Daten im Zuge des Vertragsabschlusses vollständig angegeben und elektronisch erfasst wurden. Der Kunde bestätigt mit Abschluss dieses Vertrags die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben.
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der Dienstleistung „EnergieCheckAustria“. Der Anbieter übernimmt die laufende Analyse bestehender Strom- und Gasverträge des Kunden, beobachtet fortlaufend den Energiemarkt und prüft regelmäßig die Verfügbarkeit wirtschaftlich sinnvoller Alternativen. Sofern ein Tarifwechsel nach fachlicher Einschätzung des Anbieters wirtschaftlich vorteilhaft erscheint, wird dieser im Namen des Kunden durchgeführt.
Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich um eine Dienstleistung handelt und kein bestimmter Erfolg geschuldet wird. Insbesondere wird keine Einsparung garantiert und es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Anbieterwechsels.
Zustandekommen des Vertrags und Dokumentation
Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines außerhalb von Geschäftsräumen angebahnten Geschäfts, insbesondere durch persönliche Ansprache durch einen autorisierten Vertriebspartner. Der Kunde gibt durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Anmeldeformulars ein verbindliches Angebot auf Abschluss dieses Vertrags ab.
Der Vertrag kommt durch Annahme durch den Anbieter oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass der Vertragsabschluss im Beisein eines Vertriebspartners erfolgt ist und ihm sämtliche Vertragsinhalte vor Abgabe seiner Erklärung vollständig angezeigt und erläutert wurden.
Der Kunde bestätigt weiters, dass er ausreichend Zeit hatte, die Vertragsinhalte zur Kenntnis zu nehmen, dass ihm keine wesentlichen Informationen vorenthalten wurden und dass er seine Erklärung freiwillig und ohne Zwang abgegeben hat. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die elektronische Erfassung und Dokumentation des Vertragsabschlusses einschließlich Zeitstempel und Systemprotokoll als Nachweis des Vertragsschlusses dient.
Vollmacht und Vertretung
Mit Abschluss dieses Vertrags erteilt der Kunde dem Anbieter eine umfassende und ausdrücklich gewollte Vollmacht, ihn gegenüber Energieversorgern, Netzbetreibern und sonstigen Marktteilnehmern zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst sämtliche zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Handlungen, insbesondere die Kündigung bestehender Verträge, den Abschluss neuer Verträge sowie die Einholung und Weitergabe relevanter Informationen.
Der Kunde bestätigt, dass ihm Umfang und Tragweite dieser Vollmacht vollständig erklärt wurden und er diese bewusst und ausdrücklich erteilt. Die Vollmacht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und kann jederzeit widerrufen werden, wobei dem Kunden bekannt ist, dass ein Widerruf zur Einschränkung oder vollständigen Einstellung der Leistung führen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Anbieter entstehen.
Entgelt und Zahlungsbedingungen
Für die Erbringung der Dienstleistung wird ein einmaliges Startentgelt in Höhe von 99 Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer sowie ein jährliches Entgelt in Höhe von 99 Euro inklusive Umsatzsteuer vereinbart. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass ihm die Entgeltpflicht vor Vertragsabschluss klar und verständlich mitgeteilt wurde.
Das jährliche Entgelt ist unabhängig davon geschuldet, ob ein Anbieterwechsel tatsächlich durchgeführt wird, da bereits die laufende Analyse, Marktbeobachtung und Betreuung eine eigenständige und vollwertige Leistung darstellen. Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung und zur Sicherstellung ausreichender Kontodeckung im Falle eines SEPA-Lastschriftverfahrens. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen zu verrechnen sowie die Leistung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und unterliegt einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsabschluss. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei unrichtigen Angaben des Kunden. Kündigungen bedürfen der Textform.
Widerrufsrecht und Verbraucherinformationen
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass ihm vor Vertragsabschluss sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gemäß FAGG vollständig und verständlich zur Verfügung gestellt wurden. Dies umfasst insbesondere die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihm ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss zusteht und dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung ausreichend ist.
Einbeziehung der AGB und Datenschutz
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters sind Bestandteil dieses Vertrags. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass ihm die AGB vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden und dass er deren Inhalt zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Der Kunde erklärt sich weiters mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung laut den AGB einverstanden.
Schlussbestimmungen und Beweisfunktion
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass dieser Vertrag, einschließlich aller darin enthaltenen Bestätigungen, eine vollständige und verbindliche Dokumentation des Vertragsverhältnisses darstellt.
Der Kunde bestätigt abschließend, dass er sämtliche Erklärungen in diesem Vertrag bewusst abgegeben hat und dass diese auch der Beweissicherung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen dienen.